
– OLG Stuttgart stärkt Verbraucherrechte –
Ein bedeutendes Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 11. März 2025 zeigt: Verbraucher können auch Monate nach dem Kauf eines Tesla-Fahrzeugs ihren Vertrag widerrufen – und haben Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises.
Im entschiedenen Fall hatte ein Kunde ein Elektrofahrzeug der Marke TESLA über den Online-Shop des Herstellers bestellt und finanziert. Nach Auslieferung erklärte er den Widerruf – obwohl der Kauf bereits Monate zurücklag. Grund dafür: Die Widerrufsbelehrung im Vertrag entsprach nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Das Ergebnis: Das Gericht entschied zugunsten des Käufers – er erhält den vollen Kaufpreis in Höhe von 52.970 € zurück. Die Beklagte wurde zur Zahlung verurteilt. Ein Anspruch auf Wertersatz oder eine Kürzung wegen Nutzung wurde abgelehnt.
Das OLG Stuttgart hat die Revision zugelassen – es wurde Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt.
Was bedeutet das für Sie als TESLA-Kunde?
Viele Tesla-Kunden schließen ihren Fahrzeugkauf online ab – und genau hier liegt oft die Möglichkeit zum Widerruf. Wurde die Widerrufsbelehrung nicht gesetzeskonform erteilt, beginnt die Widerrufsfrist gar nicht erst zu laufen. Das eröffnet in vielen Fällen auch noch nach Monaten die Chance, den Vertrag rückabzuwickeln.
Haben auch Sie Ihren TESLA online bestellt oder finanziert?
Dann besteht die Möglichkeit, dass auch in Ihrem Fall ein Widerruf noch heute möglich ist – mit der Aussicht auf Rückzahlung des Kaufpreises.
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Tilmann Schellhas
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Prinzregentenufer 3, 90489 Nürnberg