– Empfehlung der BaFin vom 02.10.2024 –
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) empfiehlt Verbrauchern dringend, ihre Prämiensparverträge auf mögliche Nachzahlungsansprüche zu überprüfen. Diese Empfehlung basiert auf zwei aktuellen Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 9. Juli 2024. Der BGH hat erstmals einen Referenzzinssatz für die Nachberechnung von Zinsen bei unwirksamen Zinsanpassungsklauseln bestätigt.
Betroffene Verträge und mögliche Ansprüche
Besonders Inhaber älterer Prämiensparverträge könnten Anspruch auf Nachzahlungen haben. Viele dieser Verträge enthalten Klauseln, die es Kreditinstituten erlauben, die Zinsen einseitig und uneingeschränkt anzupassen. Diese Klauseln wurden bereits 2004 vom BGH für unwirksam erklärt. Der BGH hat nun bestätigt, dass der Referenzzinssatz „Umlaufsrenditen börsennotierter Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit von über 8 bis 15 Jahren“ als Grundlage für die Nachberechnung der Zinsen dienen kann.
Hintergrund zur Unwirksamkeit der Zinsanpassungsklauseln
Durch die Unwirksamkeit der betreffenden Zinsanpassungsklauseln ist eine Vertragslücke in den Prämiensparverträgen entstanden. Diese wird durch eine sogenannte ergänzende Vertragsauslegung geschlossen. Der BGH hat seit 2004 in mehreren Urteilen (u.a. vom 13.04.2010 und 06.10.2021) Vorgaben gemacht, jedoch blieb bislang unklar, welcher Referenzzinssatz verwendet werden sollte. Die aktuelle Entscheidung schafft zusätzliche Klarheit.
Handlungsempfehlungen für Verbraucher
Verbraucher sollten ihre Verträge zeitnah prüfen lassen. Auch Verbraucher, deren Verträge bereits gekündigt sind, könnten Anspruch auf Zinsnachzahlungen haben. Dabei ist die dreijährige Verjährungsfrist zu beachten. Rechtsanwalt Tilmann Schellhas empfiehlt von SCHIEDER UND PARTNER Rechtsanwälte kann Sie bei der rechtlichen Prüfung der Ansprüche unterstützen.
Jahrelange Expertise
Rechtsanwalt Tilmann Schellhas – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – hat eine jahrelang Erfahrung mit der Prüfung hunderter Sparverträge und der Durchsetzung von Ansprüchen der Verbraucher, notfalls gerichtlich. Er vertritt Sparer dazu bundesweit. Bitte nehmen Sie mit ihm dazu Kontakt auf.
Tilmann Schellhas
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Prinzregentenufer 3, 90489 Nürnberg