– Wucherische Zinsabrede fällt vollständig weg –

Das OLG Schleswig hat mit Beschluss vom 08.05.2026 entschieden, dass eine Zinsvereinbarung von monatlich 5.000,00 € bei einem Privatdarlehen über 30.000,00 € sittenwidrig ist. Dies entspricht einem Jahreszins von 200 %. Eine solche Zinsabrede ist nicht nur überhöht, sondern nach § 138 BGB nichtig.

Der Fall

Ein privater Darlehensgeber hatte einer Berufsreiterin 30.000,00 € geliehen. Einen schriftlichen Darlehensvertrag gab es nicht. Nach Darstellung des Darlehensgebers sollten zusätzlich monatlich 5.000,00 € Zinsen vereinbart worden sein. Die Darlehensnehmerin bestritt dies in dieser Form. Sie ging lediglich von einer einmaligen Zinszahlung in Höhe von 5.000,00 € aus.

Die Entscheidung

Das OLG Schleswig wies die Berufung des Darlehensgebers zurück. Monatszinsen von 5.000,00 € bei einer Darlehenssumme von 30.000,00 € führten zu einem Jahreszins von 200 %. Darin liege ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung. Auch bei privaten Darlehen gilt: Zinsvereinbarungen dürfen nicht wucherisch sein. Die Regeln zu sittenwidrigen Kreditverträgen greifen nicht nur bei Banken, sondern auch bei privaten Gelegenheitsdarlehen.

Keine Reduzierung auf zulässige Zinsen

Besonders wichtig ist: Die Zinsvereinbarung wird nicht auf einen noch zulässigen Zinssatz reduziert. Das Gericht lehnt eine solche geltungserhaltende Reduktion ab. Die Folge ist daher nicht „weniger Zinsen“, sondern: Die sittenwidrige Zinsabrede ist vollständig unwirksam.

Bedeutung für Darlehensnehmer

Die Entscheidung zeigt: Auch private Darlehensverträge können rechtlich überprüft werden. Wer extrem hohe Zinsen verlangt, kann sich nicht darauf verlassen, dass Gerichte die Forderung nur herabsetzen. Bei wucherischen Zinsabreden kann die Zinsforderung vollständig entfallen.

Wir prüfen Ihre Ansprüche

Rechtsanwalt Tilmann Schellhas, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, verfügt über besondere Expertise bei der rechtlichen Überprüfung von Darlehensverträgen, Zinsvereinbarungen und sittenwidrigen Kreditkonditionen. Wenn Sie von überhöhten Zinsen, privaten Darlehensforderungen oder zweifelhaften Kreditvereinbarungen betroffen sind, prüfen wir, ob die geltend gemachten Forderungen rechtlich Bestand haben.

Tilmann Schellhas

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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