– Historischer Durchbruch für Prämiensparer – Sparda-Bank Hessen eG muss nachzahlen –
Mit Urteil vom 02.02.2026 hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden, dass die von der Sparda-Bank Hessen eG verwendete Zinsanpassungsklausel in einem langjährigen Prämiensparvertrag unwirksam ist. Die Sparda-Bank Hessen eG wurde zur Nachzahlung erheblicher Zinsen verurteilt. Damit bestätigt das Gericht erneut: Sparer müssen sich intransparente und einseitige Zinsanpassungen nicht gefallen lassen.
Für tausende vergleichbare Verträge bedeutet dieses Urteil eine hervorragende Ausgangslage, um rückwirkend Zinsen nachzufordern – auch dann, wenn die Bank sich auf angebliche Vertragsänderungen oder Verjährung beruft.
Gericht weist Verteidigung der Bank konsequent zurück
Das Gericht stellte klar, dass die ursprüngliche Zinsklausel der Sparda-Bank Hessen eG den gesetzlichen Transparenzanforderungen nicht genügt. Ebenso scheiterte die Sparda-Bank Hessen eG mit dem Argument, es habe 2013 eine wirksame Vertragsänderung gegeben. Eine Zustimmung „durch Schweigen“ ließ das Gericht nicht gelten.
Besonders wichtig für Sparer: Auch der Verjährungseinwand griff nicht. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung werden Nachzahlungsansprüche erst mit Vertragsende fällig. Wer also erst Jahre später aktiv wurde, ist nicht automatisch ausgeschlossen.
Warum die Erfolgsaussichten für Sparer äußerst günstig sind
Das Urteil zeigt exemplarisch, wie Gerichte mit typischen Einwänden der Sparda-Bank Hessen eG umgehen. Die Kernaussagen lassen sich auf eine Vielzahl gleichgelagerter Prämiensparverträge übertragen. Unsere Kanzlei vertritt bundesweit eine große Zahl von Sparern gegen die Sparda-Bank Hessen eG und andere Institute. Die rechtliche Linie ist gefestigt, die Argumente der Banken sind bekannt – und zunehmend erfolglos.
Fazit
Wer einen Prämiensparvertrag abgeschlossen hat, sollte seine Ansprüche jetzt prüfen lassen. Die Chancen, erfolgreich gegen die Sparda-Bank Hessen eG vorzugehen, sind nach dieser Entscheidung außergewöhnlich hoch. Bitte wenden Sie sich an Herrn Rechtsanwalt Tilmann Schellhas – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht –, der bundesweit Sparer hierzu vertritt.
Tilmann Schellhas
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Prinzregentenufer 3, 90489 Nürnberg
