
– Banken müssen klarer informieren! –
In einem aktuellen Urteil vom 3. Dezember 2024 (XI ZR 75/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Verbraucher eine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern können, wenn die Bank sie nicht ausreichend über die Berechnung dieser Kosten informiert hat. Das Urteil betrifft Immobilienkredite mit gebundenem Sollzins und stärkt die Rechte von Kreditnehmern erheblich.
Im konkreten Fall hatten Verbraucher ihre Immobilienkredite vorzeitig (unter Vorbehalt der Rückforderung) zurückgezahlt und mussten eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Die Bank hatte in den Kreditverträgen eine Berechnungsmethode angegeben, die sich auf die „Restlaufzeit des Darlehens“ bezog. Der BGH entschied jedoch, dass diese Formulierung unzureichend und irreführend sei.
Unklare Formulierungen sind nicht zulässig
Laut § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB darf eine Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, wenn sie die Berechnung nicht klar und verständlich darstellt. Der BGH betonte, dass Verbraucher aus den Vertragsangaben eindeutig erkennen müssen, wie sich die Vorfälligkeitsentschädigung zusammensetzt.
Im vorliegenden Fall hatte die Bank zwar eine Berechnungsmethode genannt, dabei jedoch nicht eindeutig gemacht, dass sich die geschützte Zinserwartung nur auf die ersten 10 Jahre des Vertrags bezieht (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Dadurch konnte der Eindruck entstehen, dass die Entschädigung auf eine viel längere Laufzeit berechnet wird – was zu einer höheren Summe führt. Dies sah der BGH als irreführend an.
Was bedeutet das für Verbraucher?
Das Urteil hat weitreichende Folgen für Kreditnehmer:
- Banken müssen ihre Verträge klar und verständlich formulieren.
- Verbraucher können bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen zurückfordern, wenn die Berechnung nicht ausreichend erläutert wurde.
- Wer seinen Kredit vorzeitig ablösen will, sollte genau prüfen, ob die Bank die Entschädigung korrekt berechnet hat.
Welche Banken sind betroffen?
Betroffen sind vornehmlich Verträge aus dem Zeitraum 2016-2021, deren Vorfälligkeitsentschädigungsklauseln von den nachfolgenden Banken verwendet wurden:
- Volksbanken und Raiffeisenbanken
- Sparda-Banken
- PSD-Banken
- Genossenschaftsbanken
- Sparkassen
- Commerzbank AG
Haben Sie Fragen? Erhebliche Expertise vorhanden!
Für viele Kreditnehmer könnte dieses Urteil eine erhebliche finanzielle Erleichterung bedeuten. Wer sich unsicher ist, sollte seine Vertragsunterlagen prüfen lassen und gegebenenfalls rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Bitte wenden Sie sich an Herrn Rechtanwalt Tilmann Schellhas, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der seit Jahrzehnten Verbraucher bei kreditrechtlichen Fragestellungen bundesweit unterstützt.
Tilmann Schellhas
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Prinzregentenufer 3, 90489 Nürnberg