Mit Urteil vom 23. September 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) über die Revision gegen das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) vom 28. Februar 2024 (Az. 101 MK 1/20) entschieden. Das Verfahren wurde gegen die Sparkasse Nürnberg geführt. 

Das BGH-Urteil korrigiert die bisherige Auslegung und stärkt die Rechte von Sparer:innen, die einen Prämiensparvertrag abgeschlossen haben, erheblich. Für viele bedeutet das: hohe Nachzahlungen durch falsche Zinsberechnung.

Zinsanpassung: BGH stärkt Sparerrechte

Der BGH hat klargestellt:

  • Maßgeblich ist die Verhältnismethode (relativer Zinsabstand).
  • Damit muss das Verhältnis zwischen Vertragszins und Referenzzins gewahrt bleiben.
  • Das BayObLG hatte dagegen eine absolute Marge angesetzt – diese fehlerhafte Berechnung wurde vom BGH korrigiert.

Für Betroffene ergibt sich dadurch ein deutlich höherer Anspruch auf Zinsnachzahlungen.

Referenzzins: Bundesbank-Reihe bestätigt

Der BGH bestätigte außerdem, dass für Prämiensparverträge von 1993 bis 2019 die Zeitreihe der Deutschen Bundesbank mit der Kennung
BBSIS.M.I.UMR.RD.EUR.S1311.B.A604.R0815.R.A.A._Z._Z.A
(zuvor WU 9554) maßgeblich ist.

Damit ist klar: Viele Sparkassen haben die falsche Referenzzinsreihe genutzt – und müssen die Zinsen jetzt neu berechnen und nachzahlen.

Vertragslaufzeit: Kündigungsschutz für 99 Jahre

Besonders verbraucherfreundlich ist die Entscheidung zur Vertragslaufzeit:

  • Enthält der Vertrag die Klausel „Laufzeit 1188 Monate“, so gilt eine Laufzeit von 99 Jahren.
  • Eine Kündigung durch die Sparkasse ist in diesem Zeitraum ausgeschlossen – selbst nach Erreichen der höchsten Prämienstufe.
  • Nur bei Verträgen ohne feste Laufzeit endet der Kündigungsausschluss mit Erreichen der höchsten Prämienstufe (nach 15 Jahren).

Konsequenzen für Verbraucher

Das Urteil bringt endlich Rechtssicherheit für Prämiensparer:

  • Zinsen müssen monatlich, ohne Anpassungsschwelle und nach der korrekten Bundesbank-Zinsreihe berechnet werden.
  • Fehlerhafte Zinsberechnungen müssen korrigiert werden.
  • Für viele Betroffene entstehen dadurch hohe Nachzahlungsansprüche.

Jetzt handeln – wir setzen Ihre Ansprüche durch

Wenn Sie einen Prämiensparvertrag bei der Sparkasse oder einer anderen Bank abgeschlossen haben, sollten Sie jetzt Ihre Rechte prüfen lassen. Wir unterstützen Sie dabei:

  • Überprüfung der Zinsberechnung,
  • Berechnung möglicher Nachzahlungen,
  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Sparkasse – notfalls vor Gericht.

Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin oder senden Sie uns die Unterlagen per Post oder E-Mail zu. Wir sorgen dafür, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht.

Wenden Sie sich an Herrn Rechtsanwalt Tilmann Schellhas, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der eine erhebliche Erfahrung mit Prämiensparverträgen hat und hierzu bundesweit Sparer vertritt.

Tilmann Schellhas

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
SCHIEDER UND PARTNER RECHTSANWÄLTE
Prinzregentenufer 3, 90489 Nürnberg