Darlehensverträge der BHW Bank widerrufbar

Darlehensverträge

In nicht wenigen Fällen von Bauspardarlehensverträgen der BHW Bank aus 2011 heißt es in der Widerrufsinformation: „Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und der Rückzahlung (…) des Darlehens ist pro Tag ein Zinssatz von 0,00 Euro zu zahlen.“

Nach Zuteilungsreife eines Bausparvertrages wird dieser zu einem Bauspardarlehensvertrag. Auch hier gilt: Die Widerrufsinformation für den Verbraucher muss rechtsfehlerfrei sein und u.a. ordnungsgemäß mitgeteilt werden, welchen Zinsbetrag pro Tag ein Darlehensnehmer bei einem Widerruf zu zahlen hat. Die Angabe, dass ein Zinsbetrag von „€ 0,00“ pro Tag zu zahlen ist, ist aber falsch. Dies hat das AG Itzehoe (Urteil vom 26.02.2015 – 94 C 343/14 – rkr.) bereits so gegen eine andere Bank so gesehen.

Prüfen Sie deshalb, ob ihr Kreditvertrag eine unwirksame Widerrufsbelehrung oder rechtsfehlerhafte Widerrufsinformation enthält! Bis zum 21. Juni 2016 konnten Darlehensnehmer ihren Altvertrag widerrufen, falls er eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthielt. Das betrifft Verträge, die zwischen dem 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Auch nach der Frist können Sie einen Immobilienkredit mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung noch widerrufen, wenn Sie den Vertrag nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen haben. Es gibt bereits einige Urteile, die auch neuere Belehrungen für fehlerhaft erklärt haben.

Für ein Darlehen, das bereits über viele Jahre hinweg lief, eröffnet sich für den Schuldner nämlich die Möglichkeit, sich zinsentschädigungsfrei aus der Darlehensbeziehung zu verabschieden. Interessant ist das insbesondere in der gegenwärtigen Situation, in der historisch niedrige Zinssätze dazu einladen, Darlehen zu günstigeren Konditionen neu zu finanzieren. Damit hat die Bank keinen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung, vielmehr Sie – gesetzlich vermutetet in Höhe von 2,5%-Punkten über dem Basiszinssatz – Anspruch auf Nutzungsentschädigung auf gezahlte Zins- und Tilgungsbeträge. Das ergibt schnell einen Betrag von mehreren Tausend Euro wirtschaftlichen Vorteils (denn wir über unseren externen Dienstleister für Sie finanzmathematisch ermitteln lassen können)!

Tilmann Schellhas

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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