Bearbeitungsgebühren bei Unternehmerkrediten unzulässig

BGH

Nach einem neueren Urteil des BGH vom 4. Juli 2017 (Az. XI ZR 233/16) können Unternehmen Bearbeitungsgebühren für Kreditvergaben zurück fordern. Laufzeitunabhängige Bearbeitungsgebühren, die aufgrund von AGB-Vertragsklauseln gefordert werden, wurden in der aktuellen Entscheidung auch in Bezug auf Unternehmenskredite für unzulässig erklärt.

Bei Firmendarlehen geht es – wie in den aktuell entschiedenen Fällen – häufig um Beträge gleich in fünfstelliger Höhe.

Unternehmer sollten aus diesem Grunde die geschlossenen Darlehensverträge rechtlich prüfen lassen und aufgrund von vorformulierten Klauseln gezahlte Bearbeitungsgebühren möglichst bald zurückfordern, spätestens jedoch bis zum Jahresende 2017, damit mögliche Rückforderungsansprüche aus 2014 nicht verjähren.

Tilmann Schellhas

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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