Autokredite widerrufbar!

Autokredite

Nicht nur Darlehensverträge, die den Erwerb von Immobilien finanzieren, sind widerrufbar. Der sogenannte „Widerrufsjoker“ gilt auch für Autokredite.

Verbraucher, die den Kauf ihres Fahrzeugs ganz oder überwiegend durch eine Herstellerbank oder aber durch andere Banken/Sparkassen finanzieren ließen, sollten daher die Kredite daraufhin überprüfen lassen, ob sie fehlerhafte Widerrufsbelehrungen/ Widerrufsinformationen vorhalten. Des es ergeben sich erhebliche wirtschaftliche Vorteile!

Typische Fehler in Widerrufsinformationen (Beispiele)

Häufig wurden gesetzliche Pflichtangaben – etwa Angabe zum einzuhaltenden Verfahren bei der Kündigung des Kreditvertrags durch den Kreditnehmer – nicht aufgefühtrt oder in nicht ausreichender Form eingefügt.

Einer fehlerhaften Kreditvergabepraxis entspricht es auch, wenn dem Darlehensnehmer eine für diesen bestimmte Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Darlehensnehmers (oder einer Abschrift der Vertragsurkunde oder dieses Antrages) nicht zur Verfügung gestellt wurden. Der BGH hat erst kürzlich mit Urteil vom 21.02.2017 (XI ZR 381/16) deutlich gemacht, was unter einer Vertragsurkunde zu verstehen ist: Dieser Begriff bezeichnet nur das von beiden Vertragsparteien unterzeichnete schriftliche Original des Vertrags; sehr häufig sind die Banken bei der Kreditfinanzierung der Übergabe einer solchen Vertragsurkunde, nicht einmal in Kopie, nicht nachgekommen und haben zudem übersehen, dass dem Kreditnehmer dessen eigene Unterschrift auf dem Kreditvertrag (zumindest in Abschrift) hätte übergeben werden müssen (vgl. § 356 b Abs. 1 BGB.).

Nicht selten findet sich bei den Widerrufsinformationen nur der Satz: „Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von 0,00 € zu zahlen.“ Dies stellt ebenfalls den Verstoß gegen die Angabe von Pflichtangaben dar, da die Kreditgeberin den Darlehensnehmer im Rahmen der Widerrufsinformation den genauen Zinsbetrag in Euro pro Tag hätte angeben müssen. Dies ist insbesondere dann widersprüchlich, wenn die Widerrufsinformation nur wenige Sätze zuvor eine Bestimmung enthält, wonach der Darlehensnehmer spätestens innerhalb von 30 Tagen das Darlehen zurückzuzahlen und für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens den vereinbarten Sollzins zu entrichten hat. Denn dies führt zu einer vollkommenen Verunklarung dessen, was der Darlehensnehmer im Falle des Widerrufs tatsächlich zurückzuzahlen hat, wenn man konkret behauptet, es sei lediglich ein Zinsbetrag in Höhe von 0,00 € zu zahlen. Einen Verstoß gegen die Transparenz stellt es zudem dar, wenn einerseits zwar eine Widerrufsinformation (etwa unmittelbar vor der eigentlichen Unterschriftenzeile) auffindbar ist, aber andererseits in weiteren allgemeinen Geschäftsbedingungen Ausführungen zum Widerrufsrecht (etwa zum Wertverlust) gemacht werden.

Wirtschaftlicher Vorteil des Widerrufs

Da der Kaufvertrag über den Pkw und der Darlehensvertrag zum Zwecke der Finanzierung dieses Kaufs verbundene Geschäft im Sinne des § 358 Abs. 3 BGB darstellen, wird bei einem Widerruf des Darlehens auch der damit verbundene Kfz-Kaufvertrag rückabgewickelt. Der Verbraucher muss also seinen gebrauchten Pkw an die Darlehensgeberin zurückgeben, erhält aber im Gegenzug die Anzahlung und den überwiegenden Großteil der geleisteten Raten zurück.

Bei Darlehensverträgen, die nach dem 13.06.2014 geschlossen wurden, gibt es zudem noch eine besonders verbraucherfreundliche Regelung: Der Verbraucher braucht für die Nutzung des Fahrzeugs keine Entschädigung für die gefahrenen Kilometerleistungen.

Die wirtschaftlichen Vorteile des Widerrufs eines Autokredits liegen damit auf der Hand. Das ergibt schnell einen Betrag von mehreren Tausend Euro wirtschaftlichen Vorteils (denn wir über unseren externen Dienstleister für Sie finanzmathematisch ermitteln lassen können)!

Besitzer von VW-Dieselfahrzeugen haben zudem nach aktuellen Urteil des Landgericht Berlin sowie des Landgericht Nürnberg-Fürth recht gute Chancen, Ihr Fahrzeug ohne Wertverlust zurück zu geben, da eine Schummel-Software verbaut wurde  – das führt zu einem Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag, da ein Betrug vorliegt. Lesen Sie hierzu unseren Artikel Rücktritt vom Autokauf!

Zur Kontaktaufnahme wenden Sie sich bitte an den von der Verbraucherzentrale Hamburg empfohlenen, weil auf das Recht zum Widerruf bei Darlehensverträgen spezialisierten Herrn Rechtsanwalt Tilmann Schellhas – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Tilmann Schellhas

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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